Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeines
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Für sämtliche von Pressebüro von Berg GmbH, Sieper Straße 42, 42855 Remscheid, Telefonnummer: 02191 49 20 90, Telefax: 02191 49 20 999, e-Mail: Webmaster@Raetsel-vonBerg.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24506 („Pressebüro von Berg“) erbrachten Dienstleistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („ABG“). Abweichende AGB des Kunden gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Pressebüro von Berg nicht ausdrücklich wiederspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
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Diese AGB können durch Pressebüro von Berg jederzeit geändert werden, soweit dadurch wesentliche Bestimmungen (insbesondere Leistungsumfang, Vertragslaufzeit, Kündigung) nicht wesentlich berührt werden und die Ausgewogenheit der Regelungen nicht bzw. nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Entwicklungen, für die Durchführung des Vertrages erforderliche Anpassungen, gesetzliche Änderungen oder Änderungen der Rechtsprechung.
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Im Falle von Änderungen dieser AGB im Rahmen einer bestehenden, fortlaufenden Geschäftsbeziehung kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen schriftlich kündigen. Kündigt der Kunde nicht bzw. nicht fristgerecht, gelten die Änderungen mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens als durch den Kunden genehmigt.
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Vertragsgegenstand, Vertragsbeginn
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Pressebüro von Berg erstellt und liefert an Kunden sämtliche Arten von Rätseln. Dabei werden grundsätzliche keine Auswahlrätsel erstellt; vielmehr werden Rätsel im Rahmen von Individualaufträgen nach Kundenangaben gefertigt. Darüber hinaus erbringt von Berg gegenüber Kunden gegebenenfalls weitere erforderliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anpassung der Rätsel für die von dem Kunden definierten Nutzungen.
Änderungswünsche des Kunden nach Fertigstellung und/oder Erbringung der beauftragten Leistungen durch Pressebüro von Berg gelten als neuer Auftrag.
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Pressebüro von Berg gewährt dem Kunden ein einmaliges, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Rätseln, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich oder in Textform anderes. Das Nutzungsrecht ermöglicht dem Kunden die Veröffentlichung der von dem Pressebüro von Berg gelieferten Rätsel in vorab definierten Printmedien. Die Rätsel selbst bleiben im Eigentum des Pressebüros von Berg. Eine Übertragung von Urheberrechten ist mit der Gewährung der Nutzungsrechte nicht verbunden.
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Weitere Nutzungen der gelieferten Rätsel, insbesondere die Veröffentlichung in anderen Medien (z.B. Internet) als auch für andere Zwecke (z.B. Werbung) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Pressebüros von Berg. Ebenso bedarf die Übertragung des Nutzungsrechtes an den gelieferten Rätseln durch den Kunden der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Pressebüros von Berg. Dies gilt auch für eine Übertragung der Nutzungsrechte an mit dem Kunden verbundene Unternehmen.
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Das Vertragsverhältnis zwischen Pressebüro von Berg und dem Kunden kommt mit mündlicher, schriftlicher oder in Textform gehaltener Beauftragung durch den Kunden und der Annahme durch Pressebüro von Berg, die entweder schriftlich, in Textform oder stillschweigend durch Erbringen der von dem Kunden beauftragten Leistungen erfolgen kann, zustande.
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Besondere Bestimmungen Online- und Net-Rätsel
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Im Falle der Lieferung von Online- und/oder Net-Rätseln ist das von Pressebüro von Berg dem Kunden gewährte einmalige, nicht übertragbare Nutzungsrecht zeitlich auf die Dauer von sechs Wochen nach Beginn der Veröffentlichung durch den Kunden begrenzt. Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist das vom Pressebüro von Berg gelieferte Online- und/oder Net-Rätsel zu löschen. Eine Archivnutzung durch den Kunden ist nicht gestattet.
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Pressebüro von Berg liefert Online- und/oder Net-Rätsel in der dem Kunden mitgeteilten technischen Spezifikation. Aktuelle Tests für die Browserkompatibilität sind auf der Webseite des Pressebüros von Berg abrufbar. Es werden ausschließlich die dort angegebenen Browser durch Pressebüro von Berg unterstützt. Anpassungen an die technische Infrastruktur des Kunden sind mit Pressebüro von Berg gesondert zu vereinbaren und werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Diese Dienstleistungen sind nicht von dem Entgelt für die Lieferung der Rätsel umfasst.
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Weitere Rechte und Pflichten des Pressebüros von Berg
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Pressebüro von Berg ist berechtigt, die gelieferten Rätsel mit einem Urheberhinweis zu versehen, der mit dem Rätsel zu veröffentlichen ist.
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Im Falle der Lieferung von Online- und/oder Net-Rätseln ist Pressebüro von Berg berechtigt, Tracking-Tools (z.B. Google Analytics) einzusetzen, mit denen interne Statistiken erstellt werden, wie oft, welche Rätselarten online gelöst werden. Pressebüro von Berg wird den Kunden im Rahmen der Übermittlung eines Online- und/oder Net-Rätsels über die Nutzung des jeweiligen Tracking-Tools unterrichten. Sofern der Kunde nicht bei der Bestellung der Nutzung des Trackingtools widerspricht, gilt dies als Einverständnis für dessen Nutzung.
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Zwischen Pressebüro von Berg und dem Kunden vereinbarte Bereitstellungstermine sind freibleibend, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine andere Regelung treffen und stehen ferner unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig und umfänglich nachkommt.
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Sofern Pressebüro von Berg ihr obliegende Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, wird Pressebüro von Berg für die Dauer der Unterbrechung oder Beschränkung von der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt in dem vorstehenden Sinne gilt auch die Leistungsverhinderung in Folge von Krieg, inneren Unruhen, Streik und Aussperrung.
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Pflichten des Kunden
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Der Kunde verpflichtet sich, binnen einer Woche nach Veröffentlichung eines von Pressebüro von Berg gelieferten Rätsels für ein Printmedium mindestens zwei Belegexemplare der Printausgabe an Pressebüro von Berg zu übermitteln.
Im Falle der Lieferung eines digitalen Online- und/oder Net-Rätsels wird der Kunde Pressebüro von Berg eine kostenlose Downloadmöglichkeit oder sonstige Zugriffsmöglichkeit auf die Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Hinsichtlich der Frist für die Verfügbarkeit der Downloadmöglichkeit gilt Satz 1 dieser Regelung entsprechend.
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Der Kunde wird ferner sämtliche Mitwirkungshandlungen erbringen, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Dies gilt insbesondere im Falle der Abstimmung von Anpassungen bei der Lieferung von Online- und/oder Net-Rätseln an die Infrastruktur des Kunden. Sofern der Kunde seine Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht zeitgerecht erbringt, verlängern sich vereinbarte Bereitstellungstermine entsprechend.
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Im Falle der Lieferung von Online- und/oder Net-Rätseln ist es den Kunden nicht gestattet, eine Analyse der gelieferten Daten und/oder die Daten in sonstiger Weise zu bearbeiten oder zu ändern. Die Rückübersetzung in andere Codeformen („Dekompilierung“) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Rätsels („Reverse Engineering“) sind dem Kunden nicht gestattet.
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Entgelt, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
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Die Parteien werden im Rahmen der Einzelbeauftragung das für die Lieferung und Leistungen des Pressebüros von Berg zu zahlende Entgelt vereinbaren.
Im Falle der Vereinbarung von Rahmenverträgen, die die Lieferung von Rätseln über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum vorsehen, gelten die vereinbarten Vergütungsabreden bis zu einer ausdrücklichen Neuvereinbarung.
Ferner wird Pressebüro von Berg dem Kunden etwaige Nebenkosten (z.B. Kosten für die Erstellung von Zeichnerarbeiten), Versandkosten und/oder sonstige Drittkosten gesondert berechnen.
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Sämtliche Preisangaben des Pressebüros von Berg verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
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Der Kunde erhält von Pressebüro von Berg für die erbrachten Lieferungen und Leistungen eine digitale Rechnung. Die von Pressebüro von Berg in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung bei dem Kunden fällig und sind spätestens binnen 28 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
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Im Falle eines Verzuges des Kunden mit der Zahlung fälligen Entgelts ist Pressebüro von Berg berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen des Pressebüros von Berg aufgrund erbrachter Lieferungen und Leistungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
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Gewährleistung
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Pressebüro von Berg wird die Erstellung der Rätsel sowie sämtliche sonstigen von ihr erbrachten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen.
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Der Kunde wird die von Pressebüro von Berg erfolgten Rätsellieferungen unmittelbar nach Zugang untersuchen und – wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt – Pressebüro von Berg unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe des Rätsels, eine schriftliche Mängelanzeige zukommen lassen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die von Pressebüro von Berg erfolgte Lieferung als ordnungsgemäß, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
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Sollte trotz der von Pressebüro von Berg aufgewendeten Sorgfalt ein Mangel auftreten, so wird Pressebüro von Berg – vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge durch den Kunden – den Mangel nach eigener Wahl nachbessern oder ein Ersatzrätsel liefern. Der Kunde wird Pressebüro von Berg Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist geben.
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Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit des Rätsels sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Ebenso scheiden Mängelansprüche aus, wenn der Kunde das von Pressebüro von Berg gelieferte Rätsel ändert und/oder im Falle der Lieferung von Online- und Net-Rätseln auf den Quellcode der Rätsel zugreift.
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Haftung
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Pressebüro von Berg haftet bei etwaigen Schäden nur für den Fall, dass eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Dies gilt für sämtliche Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für Pressebüro von Berg selbst als auch für deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von Pressebüro von Berg, deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen und die für Pressebüro von Berg im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren, sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Ferner ist die Haftung von Pressebüro von Berg in diesen Fällen auf einen Betrag von maximal € 5.000,- begrenzt.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern sie durch Pressebüro von Berg, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden. Eine etwaige Haftung des Pressebüros von Berg nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, wie beispielhaft dem Produkthaftungsgesetz, bleibt ebenfalls unberührt.
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Der Kunde verpflichtet sich, Daten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Pressebüro von Berg ausgetauscht werden und/oder mit der Leistungserbringung von Pressebüro von Berg in Verbindung stehen, gesondert zu Sicherungszwecken zu speichern. Pressebüro von Berg haftet nicht für einen etwaigen Datenverlust.
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Datenschutz
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Pressebüro von Berg wird zum Zwecke der Erbringung der beauftragten Lieferungen und Leistungen personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz dies erlaubt oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat.
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Insbesondere wird Pressebüro von Berg von dem Kunden eine gesonderte Einwilligung einholen, sofern der Name des Kunden und/oder dessen Geschäftszeichen als Referenzangabe zur Bewerbung der Tätigkeiten des Pressebüros von Berg genutzt werden soll. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, eine entsprechende Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen.
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Pressebüro von Berg ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Drittunternehmen, die im Rahmen der Leistungserbringung durch Pressebüro von Berg einbezogen werden, weiterzuleiten. Eine sonstige Weitergabe von Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, Pressebüro von Berg wird zur Weiterleitung der Daten durch gerichtliche Verfügung und/oder behördliche Anordnung verpflichtet.
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Sofern Daten im Rahmen der Erfüllung des von dem Kunden beauftragten Projektes über öffentliche Netze ausgetauscht werden, ist dem Kunden bekannt, dass die Daten gegebenenfalls von Dritten zur Kenntnis genommen werden können. Pressebüro von Berg übernimmt keine Haftung für die Unversehrtheit der Daten, soweit Pressebüro von Berg nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
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Schlussbestimmungen
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Erfüllungsort für alle Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist für beide Teile der Geschäftssitz des Pressebüros von Berg.
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Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und seiner etwaigen Beendigung gilt der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Pressebüros von Berg, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder wenn sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Pressebüro von Berg und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Etwaig anwendbare Bestimmungen des UN-Kaufrechts und/oder sonstiger internationaler Bestimmungen finden keine Anwendung.
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Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt.
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